Liebe Eltern,
zum Thema „Schulgeld“ möchten wir Ihnen für das nächste Schuljahr folgende Informationen zukommen lassen:
1. Erhöhung des monatlichen Schulgeldfestbetrags bei Altverträgen auf 120 Euro.
2. Einführung eines Online-Portals zur Einreichung Ihrer Unterlagen zur Schulgeldberechnung durch die Schulgeldstelle.
3. Fristverlängerung bis 31.07.2025 für den einmaligen Wechsel in die einkommensabhängige Schulgeldberechnung.
4. BITTE BEACHTEN: Antrag auf (Geschwister-)Ermäßigung für jedes Schuljahr neu an die Schulgeldstelle senden.
5. Wichtige Kontaktdaten und Kommunikationsweg
Zu 1. Erhöhung des monatlichen Schulgeldfestbetrags bei Altverträgen auf 120 Euro. Für Eltern mit Altverträgen erhöht sich der monatliche Festbetrag auf 120 EURO zum 01.08.2024. Die entsprechend geänderte und vom Generalvikar unterzeichnete Schulgeldregelung „Festbetrag Altverträge 2024-06-18“ geht Ihnen im Anhang zu.
Zu 2. Einführung eines Online-Portals zur Einreichung Ihrer Unterlagen zur Schulgeldberechnung durch die Schulgeldstelle.
Im Anhang leiten wir Ihnen ein Schreiben zur Einführung des Online-Portals der Schulgeldstelle https://erzbistumberlin.ris-portal.de/ weiter. Die Leitung der Schulgeldstelle (SGS), Frau Ulrike Müller und Herrn Gerhard Eichin, informiert Sie damit über die Möglichkeit, Ihre Einkommensunterlagen zur Berechnung des Schulgeldes über das Online-Portal der SGS hochzuladen. (Bitte entschuldigen Sie, wenn Sie das Schreiben evtl. mehrfach erreicht.) Es haben uns Nachfragen erreicht, warum der Hinweis auf das Verfahren über das SGS-Online-Portal nicht in die Schulgeldregelungen aufgenommen wurde. Die Leitung der SGS hat sich entschieden, den Passus in §3(3) der Schulgeldregelung Festbetrag Altverträge bzw. §5(3) der einkommensabhängigen Schulgeldregelung in der bestehenden Version beizubehalten. Das Portal wurde in der Nutzung erprobt, sollten Sie trotzdem Fehler entdecken, melden Sie diese bitte direkt an die Schulgeldstelle des Erzbistums Berlin
Mehrfach haben uns Bitten erreicht, Probeberechnungen vor einem eventuellen Wechsel in die einkommensabhängige Schulgeldberechnung zu ermöglichen. Wir haben Ihre E-Mails an die dafür zuständige Schulgeldstelle weitergeleitet und gebeten, Sie zu unterstützen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Zu 3. Fristverlängerung bis 31.07.2025 für den einmaligen Wechsel in die einkommensabhängige Schulgeldberechnung. Wir freuen uns, dass wir mit Unterstützung Ihrer Elternvertretungen erreichen konnten, dass die Frist für einen möglichen Wechsel in die einkommensabhängige Schulgeldberechnung bis 31.07.2025 verlängert wurde. Informationen zum Verfahren bei einem Wechsel finden Sie im Schreiben der Leitung der SGS. Beide Schulgeldregelungen enthalten unter „Inkrafttreten“ den Hinweis auf die einmalige Wechselmöglichkeit. Auch die einkommensabhängige Schulgeldregelung Stand 18.06.2024 finden Sie im Anhang.
Zu 4. Antrag auf (Geschwister-)Ermäßigungen für jedes Schuljahr neu an die Schulgeldstelle senden. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Geschwister-Ermäßigung und bei Altverträgen auf Befreiung oder Ermäßigung des Schulgeldes für jedes Schuljahr neu zu stellen sind. Das Formular stellen wir Ihnen im Anhang zur Verfügung. Eltern mit Neuverträgen weisen wir auf die Möglichkeit einer formlosen Antragstellung auf Ermäßigung des Schulgeldes in Härtefällen auf die Schulgeld-Härtefallkommission des Erzbistums Berlin hin, die Sie unter: <
Zu 5. Wichtige Kontaktdaten und Kommunikationsweg Die Verfahren zur Berechnung und zum Einzug des Schulgeldes obliegen der Schulgeldstelle des Erzbistums Berlin. Die Schulgeldstelle ist im Bereich R.I. Finanzen des Erzbischöflichen Ordinariats angesiedelt.
- Bitte wenden Sie sich grundsätzlich mit allen Fragen zum Schulgeld an die Leitung und die Mitarbeiter:innen der Schulgeldstelle des Erzbistums Berlin. Die Informationen der Schulgeldstelle erreichen Sie in Zukunft direkt von:
- Ihre Unterlagen laden Sie bitte auf dem Online-Portal der Schulgeldstelle https://erzbistumberlin.ris-portal.de/ hoch.
- In Härtefällen kontaktieren Sie bitte die Schulgeld-Härtefallkommission:
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen rund um das Schulgeld weiterhin zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an uns als Schulleitung und/oder Teilbereichsleitung Katholische Schule im Bereich S.II. Bildung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pritsch und Joachim Schmidt (Teilbereichsleiter Katholische Schulen)