Sprechzeiten Mo., Di., 9:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung in der Stammschule in Berlin-Waidmannslust
Mi., Do., 9:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung in der Filiale in St. Martin; Berlin – Reinickendorf; Büro im EG
Was ist Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen und Hilfestellung in Krisensituationen zu leisten.
Schulsozialarbeit richtet sich an Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen und ist Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe.
Das Angebot ist für alle freiwillig und vertraulich!
Angebot der Schulsozialarbeit an der Salvator Schule:
Informationen und Individuelle Beratung und Begleitung von Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen
Vermittlung in Konflikten zwischen Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen
Begleitung und Vermittlung zu weiterführender Hilfen, spezialisierte Beratungsstellen, wie z.B. der Familienberatung, Suchtberatung, Schulpsychologie, Ämter etc.
Pädagogische Angebote für Kinder und Jugendlichen, Projektarbeit (Einzelbegleitung/ Gruppenbegleitung)
Kontakt
Tel.: 030 / 437 211 65 (Büro Stammschule)
Tel.: 030 / 414 067 35 (Büro Filiale St. Martin)
Fax: 030 / 414 758 62 (Sekretariat Filiale)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Schulsozialarbeit ist ein professionelles Angebot an Schulen, das den Erziehungs- und Bildungsauftrag durch sozialpädagogische Ansätze, Methoden und Hilfen ergänzt und unterstützt. Sie ist prinzipiell freiwillig und richtet sich an alle Schüler/-innen einer Schule, wobei ihr Schwerpunkt die Förderung individuell und strukturell benachteiligter Kinder und Jugendlicher ist. Sie dient der Stärkung und Integration junger Menschen in ihrem sozialen Umfeld und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Jugendhilfe, Gemeinwesen und Schule und nimmt so eine Schnittstellenfunktion wahr.
Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit verstehen sich als Anwalt der Schüler/-innen und beraten und begleiten sie unabhängig von schulischen Bewertungen. Mit ihren niederschwelligen Angeboten setzen sie lebensweltbezogene Akzente und auf die freiwillige Annahme ihrer Dienstleistung. Sie arbeiten vor allem präventiv und wahren die Vertraulichkeit. Durch die Verankerung von Schulsozialarbeit wird die Entwicklung der Schüler/innen im Lernund Lebensraum unterstützt.
Zielgruppe von Schulsozialarbeit
Die Zielgruppe von Schulsozialarbeit sind alle Schüler/-innen. Zum Wohle des Kindes arbeitet sie mit der Schulleitung, den Lehrer/-innen, Eltern/ Erziehungsberechtigten, Erzieher/-innen, mit dem Jugendamt und freien Träger zusammen.
Zielsetzung der Schulsozialarbeit
Nach § 13 SGB VIII sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Schulsozialarbeit verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
Sie soll sich gezielt um Kinder und Jugendliche kümmern, die in ihrer persönlichen Entwicklung gefährdet, sozial ausgegrenzt und benachteiligt sind. Über unterschiedliche Hilfen werden diesen Jugendlichen neue Chancen eröffnet sowie spezifische Probleme gelöst. In Krisen sollen mit Lehrer/-innen und Schüler/-innen unter Einbeziehung der Eltern/ Erziehungsberechtigten oder weiteren Beteiligten gemeinsame Lösungen gefunden werden.
Schulsozialarbeit arbeitet präventiv. Sie soll sich gezielt um Kinder und Jugendliche kümmern, Schlüsselqualifikationen fördern und sie befähigen, in Konfliktsituationen eigenständig zu agieren. Sie soll das soziale Miteinander der Schüler/-innen begleiten und unterstützen sowie die Schüler/-innen in ihrer Beziehungs- und Kontaktfähigkeit bestärken und ihnen lösungsorientierte Ansätze für Krisensituationen vermitteln.
Schulsozialarbeit soll innerhalb des Systems Schule zum Wohle der Kinder sozialpädagogische Methoden und Problemlösungsstrategien an Lehrer/-innen, Eltern/ Erziehungsberechtigten und Erzieher/-innen vermitteln und deren Kompetenzen stärken.
Leistungen der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit berät Schüler/-innen, Eltern/ Erziehungsberechtigte, Erzieher/-innen und Lehrer/-innen, vermittelt Kontakte zu externen Beratungsstellen und anderen Hilfsinstitutionen und begleitet die Hilfesuchenden in Krisensituationen.
Schulsozialarbeit richtet sozialpädagogische Gruppenangebote an alle Schüler/-innen oder an spezielle Zielgruppen in Form von Projektarbeit und sozialem Lernen.
Schulsozialarbeit unterstützt durch Angebote die Gestaltung von Schule als Lebensraum und bietet Möglichkeiten der Freizeitgestaltung oder von gemeinsamen Aktionen.
Schulsozialarbeit ist unterstützend beim Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen Schule, Jugendhilfe und anderen Institutionen tätig und somit an der Öffnung der Schule ins Gemeinwesen beteiligt.
Schulsozialarbeit vermittelt Fortbildungen und Supervision für Lehrer/-innen und Erzieher/- innen.
Die Auswahl und Umsetzung der möglichen Leistungen wird gemeinsam mit der Schule erarbeitet, da sowohl Problemstellungen als auch Ressourcen an den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich sind.
Rahmenbedigungen
Schulen, die Schulsozialarbeit implementieren,
a) setzen ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte mit entsprechendem Hochschulabschluss ein,
b) eröffnen ihnen beratende Beteiligungsmöglichkeiten in Schulgremien und pädagogischen Konferenzen,
c) ermöglichen das Lernen und Üben von Sozialkompetenz im schulischen Alltag als Teil des regulären Curriculums,
d) benennen die Aufträge und Zuständigkeiten von Schulsozialarbeiter/-innen, Beratungslehrer/-innen, Vertrauenslehrer/-innen und Schulseelsorger/-innen,
e) stellen den sozialpädagogischen Fachkräften einen entsprechend technisch ausgestatteten, die Vertraulichkeit wahrenden Arbeitsplatz zur Verfügung. Weitere Räume der Schule können für pädagogische Gruppen- und Freizeitangebote genutzt werden,
f) ermöglichen ihnen Fort- und Weiterbildung, Supervision und kollegialen Austausch,
g) tragen Sorge, dass der personenbezogene Daten- und Informationsaustausch auf der Grundlage datenschutzrechtlicher Regeln erfolgt,
h) richten für pädagogische Aktivitäten sowie Elternarbeit einen eigens ausgewiesenen Etat ein.