Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt an der Salvator-Grundschule


1. Leitlinien

Die in unserem Leitbild verankerten Wertvorstellungen wie auch das Menschenbild, das der Erziehung an unseren Schulen zu Grunde liegt, bilden die Grundlage unseres erzieherischen Handelns. 

Die Achtung der Einmaligkeit und Würde jedes Einzelnen in unserer Schulgemeinschaft beinhaltet das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Sie bildet somit die Grundlage für unser Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, das für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gleichermaßen Gültigkeit besitzt. 

Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft ist verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Schule als Ort erfahrbar wird, an dem die Persönlichkeit und Würde jedes Einzelnen geschützt ist. „Dieser Schutz und diese Hilfe gründen auf unserem christlichen Auftrag, der in einer Haltung von Wertschätzung und Respekt lebendig wird und eine Kultur der Achtsamkeit in unseren Einrichtungen und Pfarrgemeinden entstehen lässt.“ (Erzbischof Dr. Heiner Koch, November 2015)

Bei Grenzüberschreitungen, sexuellen Übergriffen und Missbrauch geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Orientierung und Sicherheit, indem sie klare Grenzen setzen und verantwortlich handeln zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. 

Die Orientierung an der Lehre der Kirche, die Umsetzung der Vorgaben des Schulträgers, insbesondere die Umsetzung der Präventionsordnung vom 17.01.2022 (siehe Link in der Anlage) stellen die Rahmenbedingungen für unser pädagogisches Handeln dar. 


2. Präventionsmaßnahmen im Personalbereich

Wie für alle katholischen Einrichtungen im Erzbistum gelten auch an unserer Schule die diözesanweiten Regelungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt in den katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin.

Personalauswahl

In Bewerbungsverfahren, Erstgesprächen mit Ehrenamtlichen und in der Personalbegleitung sprechen die Personalverantwortlichen katholischer Schulen das Thema sexualisierte Gewalt offensiv an.

Erweitertes Führungszeugnis

An den katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin sind nur Personen beschäftigt (insbesondere Lehrkräfte, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeister und Hausmeisterinnen), die durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen haben, dass sie nicht rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Abs. 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.

Die Führungszeugnisvorlagepflicht gilt auch für volljährige Ehrenamtliche, die sich regelmäßig in der Schule engagieren oder Klassenfahrten begleiten.

Mit externen Dienstleistern (z.B. Catering, Reinigung, Schulbus) ist diese Regelung entsprechend vereinbart.

Das erweiterte Führungszeugnis muss alle fünf Jahre neu vorgelegt werden und darf bei Vorlage nicht älter als sechs Monate alt sein.

Gemeinsame Schutzerklärung

Alle beim Erzbistum Berlin beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtlichen in den katholischen Schulen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Schulträger verpflichtet, entschieden für den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt einzutreten. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Träger von Hort und Schulsozialarbeit. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Schutzerklärung erkennt der Unterzeichner auch den Verhaltenskodex der Schule an und richtet sein eigenes Verhalten danach aus.

 Präventionsschulung

Alle Lehrkräfte, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeister und Hausmeisterinnen und ggf. weiteres Personal sowie die Ehrenamtlichen an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin nehmen an einer Präventionsschulung teil, um ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Träger von Hort und Schulsozialarbeit. Mindestens alle fünf Jahre ist eine Auffrischung bzw. Vertiefung vorgesehen.


3. Prävention als Bestandteil des Unterrichts


3.1 Die Schulleitung der Salvatorschule ermöglicht die Thematisierung der Missbrauchsproblematik auch über den schulischen Rahmen im Fachunterricht hinaus. Präventive Angebote zur Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler werden sowohl in den Unterricht integriert, als auch in außerschulischen Lernsituationen vermittelt.

3.2 Angebote außerschulischer Lernorte werden altersentsprechend wahrgenommen. Selbstsicherheit und Sensibilisierung für sexuelle Gewalt/ Missbrauchssituationen werden durch Workshops in Zusammenarbeit mit KIZ, Polizei, Gripstheater und anderer Institutionen gestärkt.

 Es werden Projekttage zur Stärkung des Selbstbewusstseins gemeinsam mit der Schulsozialarbeiterin in ausgewählten Jahrgangsstufen durchgeführt.

In der Katholische Schule Salvator-Grundschule finden folgende Präventionsprojekte statt:

  • Faustlos-Projekt in der SoLe-Stunde - Klassenstufe 1-
  • Polizei-Präventionsprojekt – „Sicher mit Brummi – Bääärenschlau“  -Klassenstufe 3
  • „Ich darf ´Nein` sagen!“ – Klassenstufe 3
  • Klassenrat - ab Klasse 4
  • „Mein Körper gehört mir“ (Theaterpädagogischen Werkstatt) – Klassenstufe 4
  • Konfliktlotsenausbildung  - Klassenstufe 5 (ca. 15 Teilnehmende)
  • „Gemeinsam K/klasse sein“ – Anti-Mobbing-Projekt - Klassenstufe 5
  • Suchtpräventives Lebenskompetenztraining „IPSY“  - eine 5.Klasse
  • Projektstunden zum Thema Cybermobbing - Klassenstufe 6
  • „MfM-Projekt“ (My Fertility Matters/ Agenten auf dem Weg) (Caritas) - Klassenstufe 6 im Rahmen des Sexualkundeunterrichts 

 

 

4. Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


Dieser Verhaltenskodex wurde auf der GK der Salvator-Grundschule am 28.2.2019 beschlossen.
 
Entscheidungsstrukturen/ Umgang mit Übertretungen/ Verhaltenskodex


Transparenz bei Übertretungen des Verhaltenskodex

Im Schulalltag kann es zu einer Übertretung des Verhaltenskodex aus Versehen oder aus einer Notwendigkeit heraus kommen. Zur Klärung und ggf. Aufarbeitung bedarf es der Transparenz. Verantwortlich dafür ist zunächst die Person, die eine Regel übertreten hat. Aber auch jeder, der eine Übertretung des Verhaltenskodex bei jemand anderem wahrnimmt, ist verpflichtet zu handeln. Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen eigene Übertretungen des Verhaltenskodex und die von Kolleginnen oder Kollegen gegenüber der Schulleitung transparent (im Hort gegenüber der Hortleitung). Schulleitung macht eine eigene Übertretung dem Schulleitungsteam gegenüber transparent.


Kollegialer Austausch, kollegiales Feedback: Hort und Grundschule

Professionelle Beziehungsgestaltung, Nähe und Distanz sowie deren Reflexion sind regelmäßige Themen in Teambesprechung, Dienstbesprechung und Konferenzen.


Geheimhaltung

Alles, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen oder tun, dürfen Schülerinnen und Schüler weitererzählen, es gibt darüber keine Geheimhaltung.


Umgang mit Kritik, Ansprechen auf Verhalten

Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklären sich bereit, sich auf das eigene Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen und dessen Wirkung auf sie ansprechen zu lassen.


Beschwerdemöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler werden gebeten und ermutigt, Übertretungen des Verhaltenskodex durch Mitarbeitende von Schule oder Hort an die Klassenlehrer/in, Schul- oder Hortleitung, Vertrauens- oder Beratungslehrerinnen und -lehrer zu melden. Die Inhalte des Verhaltenskodex werden von der Klassenleitung dem jeweiligen Alter der Kinder entsprechend in der Klasse vorgestellt. Sie erhalten eine Rückmeldung über das Ergebnis der Bearbeitung ihres Hinweises.


1:1 Situationen


Einzelgespräche, Einzelförderung

Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich oder einsehbar sein. Ist dies nicht möglich, wird ein Kollege/eine Kollegin informiert.


Die Schulsozialarbeiterin erhält eine von außen zu öffnende Tür, denn in Beratungssituationen muss die Anonymität der zu beratenden Person gewahrt bleiben.

Erste Hilfe und Pflegehandlungen

Bei der Ersthilfe und pflegerischen Handlungen sind individuelle Grenzen und die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen zu respektieren: Es wird altersentsprechend erklärt, welche Versorgungshandlung notwendig ist. Minderjährige entkleiden sich nur so weit, wie es unbedingt erforderlich ist. Die Bezugspersonen achten auf das Schamgefühl des Kindes, auch wenn dieses selber nicht darauf achtet. Es wird kein Zwang ausgeübt, im Zweifelsfall sind die Sorgeberechtigten einzubeziehen und medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Umkleidehilfen finden nie in einer 1:1 Situation statt.


Ernstnehmen individueller Grenzen

Wenn ein Kind verbal oder nonverbal zum Ausdruck bringt, dass durch das Verhalten des Erziehers/Lehrers seine/ihre persönliche Grenze überschritten wird, akzeptieren wir dies unverzüglich und kommentieren es nicht. Im Zweifelsfall fragen wir nach.


Selber bedrängt werden durch Schüler/in

Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden, für die Einhaltung professioneller Grenzen zu sorgen und diese dem Kind verständlich und altersgerecht zu erklären. Dies schließt auch ein, sich gegenüber (sexuellen) Beziehungswünschen oder Annäherungsversuchen von Schülerinnen oder Schülern abzugrenzen. Im Wiederholungsfall wird die Schulleitung/Hortleitung darüber informiert.
Früh- und Spätdienst im Hort
Den Früh- und Spätdienst im Hort versehen zwei Mitarbeitende. Ist dies aus personellen Gründen nicht möglich, wird der Dienst von einem Mitarbeiter übernommen. Dies ist mit den Eltern abzusprechen.

Früh- und Spätdienst im Hort

Den Früh- und Spätdienst im Hort versehen zwei Mitarbeitende. Ist dies aus personellen Gründen nicht möglich, wird der Dienst von einem Mitarbeiter übernommen. Dies ist mit den Eltern abzusprechen.

Aufsicht bei Wiedergutmachungsdiensten

Aus disziplinarischen Gründen angeordnete besondere Dienste finden nur an zugänglichen, einsehbaren Orten und unter Aufsicht statt.


Körperkontakt

Körperkontakt setzt die freie Zustimmung des Kindes voraus, muss altersgerecht und der jeweiligen Rolle und Situation angemessen sein. Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt. Ablehnung wird akzeptiert.


Vor, nach und neben der Schule

Private Treffen oder Urlaube mit Schüler(inne)n Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bauen keine privaten Freundschaften zu betreuten Kindern oder Jugendlichen auf. Es findet keine Fortführung der professionellen Beziehung im privaten Rahmen statt (z.B. private Treffen, private Urlaube). Ausgenommen sind Verwandtschaftsverhältnisse und vor dem Schuleintritt bestehende Familienfreundschaften, die gegenüber der Schulleitung/Hortleitung transparent gemacht werden.


Private Nachhilfe/neu

Angebote von privaten Dienstleistungen oder vergüteten Tätigkeiten durch das Schulpersonal für Kinder oder Jugendliche außerhalb der Schule sind abzulehnen (z.B. Babysitterdienste, zusätzliche Förderung).


Medien


Soziale Netzwerke und Email

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pflegen keine privaten Kontakte zu Schülerinnen, Schülern und Eltern über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste. Zulässig sind lediglich dienstliche und pädagogisch begründete per Dienst-Email. Sie grenzen sich medialen Kontaktanfragen der ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen a. (z.B. Einladungen in Chatgruppen z.B. TikTok oder Freundschaftsanfragen auf Sozialen Netzwerken). Ausgenommen sind Verwandtschaftsverhältnisse und vor dem Schuleintritt bestehende Familienfreundschaften, die gegenüber der Schulleitung/Hortleitung transparent gemacht werden.

Private Telefonnummer

Die private Telefonnummer wird nicht an Schülerinnen oder Schüler herausgegeben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen keine telefonischen Privatgespräche mit Schülerinnen oder Schüler.


Foto- und Filmaufnahmen

Die Aufnahme und Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen (auch über das private Mobiltelefon) bedürfen der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Es wird respektiert, wenn Kinder nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen. Schülerinnen und Schüler dürfen weder in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen…) noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden.


Sprache und Kleidung

Sexualisierte Sprache von Mitarbeitenden

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden in keiner Form von Interaktion und Kommunikation eine sexualisierte Sprache oder Gestik (z.B. sexuell zu verstehende Kosenamen oder Bemerkungen, sexistische „Witze“), ebenso keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen. Sie dulden diese auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.


Freizügige Kleidung bei Mitarbeitenden

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten darauf, dass sie während ihrer Tätigkeit keine Kleidung tragen, die zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt (z.B. sexuell aufreizende Kleidung, die viel Haut sichtbar werden lässt oder die Genitalien abzeichnet).

 

Vergünstigungen und Disziplinierungsmaßnahmen


Schüler(inne)n Geld leihen, Geldgeschäfte

Private Geldgeschäfte mit anvertrauten Kindern und Jugendlichen (z.B. etwas verkaufen) sind nicht erlaubt. Das Ausleihen von Kleinstbeträgen erfolgt über das Sekretariat.
Bevorzugungen oder Benachteiligungen von Kindern/Jugendlichen
Bevorzugungen und Sanktionen müssen pädagogisch begründet sein. Gravierende Maßnahmen werden im Team abgesprochen.


Disziplinierungsmaßnahmen

Die Nichteinhaltung von Regeln wird nur mit Konsequenzen sanktioniert, die in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Gravierende Disziplinierungsmaßnahmen werden transparent gemacht. Willkür, jede Form von Gewalt oder Nötigung sind untersagt.


Geschenke

Es werden keine privaten Geschenke an einzelne Schülerinnen oder Schüler überreicht. Anlassbezogene Aufmerksamkeiten sind zulässig, wenn sie vor der Klasse transparent gemacht werden.

 

Sport- und Sanitärbereich


Umkleidesituationen, Duschen und Toiletten

Sanitärräume werden von Lehrkräften, Reinigungspersonal und Hausmeistern nur nach vorheriger Ankündigung (z.B. Anklopfen, deutliches Hineinrufen) betreten.

Lehrkräfte und Minderjährige ziehen sich getrennt um und duschen getrennt.

Der körperliche Kontakt zu Schülerinnen und Schülern beschränkt sich auf die erforderlichen Maßnahmen. Notwendige Hilfestellungen werden den Mädchen und Jungen vor Beginn einer Übung erläutert. 

 

Hort-/Klassenfahrten


Zusammensetzung Leitungsteam

Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung, an denen Jungen und Mädchen teilnehmen, werden von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung/Hortleitung und der Information der Eltern.


Übernachtung

Bei Übernachtungen im Rahmen von Ausflügen, Fahrten oder anderen Veranstaltungen übernachten Minderjährige einerseits und Begleiterinnen und Begleiter andererseits in getrennten Räumen/Zelten. Ausnahmen aufgrund vorab bekannter räumlicher Gegebenheiten oder pädagogischer Gründe bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigte und der Schulleitung/Hortleitung.

Mädchen und Jungen übernachten in unterschiedlichen Zimmern oder Zelten. Ausnahmen aufgrund vorab bekannter räumlicher Gegebenheiten oder pädagogischer Gründe bedürfen der Zustimmung der Schulleitung/Hortleitung und der Erziehungsberechtigten.

Entstehen unvorhersehbare Situationen und die Lehrkraft muss von den oben genannten Vorgaben abweichen, werden spätestens nach der Veranstaltung die Erziehungsberechtigten und die Schul-/Hortleitung über das alternative Vorgehen informiert.

 

Heimwehsituation

Heimwehsituationen werden im Vorfeld thematisiert. Kinder wählen eine Freundin/einen Freund, die tröstet und im Bedarfsfall eine Begleitperson hinzuzieht. Mitarbeitende halten sich bei geschlossener Tür nicht alleine mit einem Kind im Schlafzimmer auf.

 

Betreten Schlafzimmer, Sanitärräume

Schlafzimmer und Sanitärräume werden von Begleitpersonen nur nach vorheriger Ankündigung (z.B. Anklopfen, deutliches Hineinrufen) betreten.


5. An wen wende ich mich bei Problemen?


a) Schülerinnen und Schüler
Unsere Schülerinnen erfahren über Aushänge in den Klassenräumen sowie über unsere Homepage die Beratungs- und Beschwerdewege und lernen auch unsere Ansprechpartner hierfür kennen:

Liebe Kinder,

wisst ihr eigentlich, dass ihr ein Recht habt euch auch in unserer Schule zu beschweren?

Es kann vorkommen, dass euch das Verhalten oder die Entscheidung eines Erwachsenen nicht gefällt, euch vielleicht sogar kränkt oder verletzt.

Wir wollen, dass ihr damit nicht allein bleibt.

Wir wollen, dass ihr eure Meinung sagt, damit wir etwas daran ändern können. Das ist übrigens kein Petzen.

Sprecht mit Frau Miethke,  Frau Stanke, Frau Krensel, Frau Oesten, Frau Longardt, Herrn Böhm, Herrn Pritsch oder sucht euch eine andere Person eures Vertrauens.

Frau SMiethke könnt ihr auch eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) schreiben. 

Euer Anliegen wird ernst genommen! 

Euer Schulleitungsteam 

 
6. Handlungsleitfäden bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt


a) Vorgehen bei Verdacht gegen kirchliche Mitarbeitende

Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Schule nehmen die Schulleitung und die beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Berlin entgegen. Bei Verdacht gegen die Schulleitung ist die Schulaufsicht oder eine beauftragte Ansprechperson zu informieren.

Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechende Sachverhalte und Hinweise zu melden. Das weitere Verfahren regeln die Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz und die entsprechende Verfahrensordnung des Erzbistums Berlin. Das Vorgehen bei Verdacht im Detail und das entsprechende Meldeformular finden Sie im Anhang. 

 

b) Vorgehen bei Verdacht gegen Dritte

Bei Verdachtsfällen gegen Personen außerhalb der Schule können sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeitende an folgende Personen wenden:

  • Frau Miethke (Schulsozialarbeiterin)
  • Frau Oesten (Beratungslehrerin)
  • Frau Böhm, Frau Halle, Frau Milde (Schulpastoral)
  • Frau Longardt (Abteilungsleiterin der Filiale)
  • Herr Böhm (Stellvertretender Schulleiter)
  • Herr Pritsch (Schulleiter)

Adressen relevanter Ansprechpartner sowie entsprechender Fachberatungsstellen stehen der gesamten Schulgemeinschaft über unsere Homepage zur Verfügung. 

Das Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt wurde am 29.02.2024 vom Kollegium der Katholischen Schule Salvator-Grundschule in der vorliegenden Form beschlossen.


 Anlagen:

  • Präventionsordnung vom 22.01.2022 im Erzbistum Berlin:

https://praevention.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/Dokumentencenter/extern/Amtsblaetter/aktuelles_Jahr_Monatsausgaben/2022-02_Amtsblatt_Anlage_Praeventionsordnung.pdf

 

 Literatur:

  • Arbeitshilfe Kinder schützen-Kinder stärken, Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit, Berlin 2017

  •  Arbeitshilfe Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Berlin 2015